Warum einen Meldekanal einrichten?
Mit dem „Hinweisgeber-Meldkanal“ kann Ihr Unternehmen/Ihre Organisation die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und den Arbeitnehmern sowie anderen Hinweisgebern einen zuverlässigen und benutzerfreundlichen Kanal für die Einrichung von Meldungen zur Verfügung stellen.
Vielseitige Funktionalitäten
Über unseren Meldekanal können Meldungen gesammelt und der Austausch mit dem Hinweisgeber anonym geführt werden.
Weitere Informationen zu den Tarifen des Meldekanals
Die Einrichtungskosten für den Meldekanal und die monatliche Servicegebühr richten sich nach der Anzahl Arbeitnehmer Ihres Unternehmens. IHK-Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die monatliche Servicegebühr.
Einrichtungskosten | Monatliche Servicegebühr(IHK-Mitglieder) | Monatliche Servicegebühr(Normaltarif) | |
1-49 Arbeitnehmer | 300 € | 50 € | 100 € |
50-99 Arbeitnehmer | 300 € | 80 € | 160 € |
100-249 Arbeitnehmer | 300 € | 110 € | 220 € |
250-499 Arbeitnehmer | 500 € | 250 € | 500 € |
500 über Arbeitnehmer | 1500 € | 350 € | 700 € |
Meldekanal
Laut Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber sind Organisationen dazu verpflichtet, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten
Kontakt
Verband der Belgischen Industrie- und Handelskammern
Rue Belliard 2, 1040 Brussels
whistleblowers@belgianchambers.be