Preisliste
Die Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) verpflichtet Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Arbeitnehmern, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten. Der Meldekanal ermöglicht Unternehmen und Organisationen ebenfalls, den Hinweisgeber (Whistleblower) über jegliche getroffene Maßnahme Rückmeldung zu geben.
Für Unternehmen, die einer Gruppe angehören, bieten wir besondere Tarife an, die den Notwendigkeiten der einzelnen Unternehmen der Gruppe Rechnung tragen.
Füllen Sie bitte das Kontaktformular aus oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und bei Bedarf Schwierigkeiten bei der Aktivierung des Meldekanals gemeinsam beheben.
Nähere Informationen zu den Kosten des Meldekanals
Sowohl die Einrichtungskosten als auch die monatliche Servicegebühr hängen von der Anzahl Arbeitnehmer des Unternehmens bzw. der Organisation ab. Mitgliedsunternehmen der Industrie- und Handelskammer erhalten eine Ermäßigung der monatlichen Servicegebühr.
Einrichtungskosten | Monatliche Servicegebühr(IHK-Mitglieder) | Monatliche Servicegebühr(Normaltarif) | |
1-49 Arbeitnehmer | 300 € | 50 € | 100 € |
50-99 Arbeitnehmer | 300 € | 80 € | 160 € |
100-249 Arbeitnehmer | 300 € | 110 € | 220 € |
250-499 employees | 500 € | 250 € | 500 € |
über 500 Arbeitnehmer | 1500 € | 350 € | 700 € |
Meldekanal
Laut Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber sind Organisationen dazu verpflichtet, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten
Kontakt
Verband der Belgischen Industrie- und Handelskammern
Rue Belliard 2, 1040 Brussels
whistleblowers@belgianchambers.be