Funktionen
Unser Dienst „Hinweisgeber-Meldekanal“ ist eine Plattform, die es ermöglicht, Meldungen über berufliche Fehlverhalten im Unternehmen bzw. in der Organisation zu sammeln und zu bearbeiten. Das Unternehmen, die Organisation kann den Meldekanal verwenden, um ein Gespräch mit dem Hinweisgeber zu führen oder um diesen über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Der Hinweisgeber-Meldekanal ist ein einfaches und zuverlässiges Hilfsmittel zum Erhalt von Meldungen, zum Austausch mit dem Hinweisgeber und zur unmittelbaren Behandlung der Meldungen.
Wesentliche Funktionen
Anonyme Meldungen
Die Person, die einen Hinweis meldet, hat die Möglichkeit, dies entweder völlig anonym oder mit Angabe ihrer Identität durchzuführen. Die Mitteilung einer Meldung erfolgt über einen einfachen Prozess, der mit der sicheren Verarbeitung der Daten und der Anonymität konform ist.
Meldeformular: Diverse Optionen
Der Hinweisgeber-Meldekanal kann einen oder mehrere Meldeformulare beinhalten. Es werden mehrere Formulare benötigt, wenn z. B. Meldungen bezüglich verschiedener Themen an verschiedenen Personen eingereicht werden müssen, oder wenn unterschiedliche Angaben in verschiedenen Formularen eingebunden werden.
Austausch mit dem Hinweisgeber
Nachdem eine Meldung erfolgt ist, können der in Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation für die Bearbeitung der Meldungen verantwortliche Mitarbeiter und der Hinweisgeber, falls erforderlich, ein vertrauliches Gespräch fortführen, ohne hierbei die Identität der einen oder der anderen Partei zu offenbaren.
Angepasst an Unternehmen und Organisationen aller Größen
Die verschiedenen Funktionalitäten des Hinweisgeber-Meldekanals können an die Bedürfnisse von Unternehmen/Organisationen
jeder Größe angepasst werden.
Datenschutz und Datensicherheit sind unverzichtbar
Um die Wahrung der absoluten Vertraulichkeit der Meldungen zu gewährleisten, wurden Bemühungen zur Verbesserung der Datensicherheit des Meldekanals unternommen. Hierzu kamen technische Lösungen zum Schutz der Daten sowie eine akribische Planung der Wartungs- und Instandhaltungsverfahren zum Einsatz. „Belgian Chambers“ ist für alle erforderlichen Schritte hinsichtlich der Wartung, der Verwaltung und der Weiterentwicklung des Dienstes zuständig. Die Industrie- und Handelskammer hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zum Inhalt der eingereichten Meldungen und sammelt keine Informationen, die zur Identifizierung des Hinweisgebers führen könnte.
Meldekanal
Laut Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber sind Organisationen dazu verpflichtet, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten
Kontakt
Verband der Belgischen Industrie- und Handelskammern
Rue Belliard 2, 1040 Brussels
whistleblowers@belgianchambers.be