Vereinbaren Sie einen Termin für ein Einführungsgespräch

Mit dem “Hinweisgeber-Meldekanal” der belgischen Industrie- und Handelskammern bieten Sie Ihren Mitarbeitern und den mit Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation verbundenen sonstigen Personen auf einfache und kostengünstige Weise einen sicheren Meldekanal an.

Vereinbaren Sie hier Ihr individuelles Einführungsgespräch mit einem Experten, der Ihnen die Eigenschaften des Meldekanals näherbringt. Dieser steht in Französisch, Niederländisch, Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Möchten Sie den Meldekanal testen? Nehmen Sie dann gerne mit uns Kontakt auf. Sie erhalten dazu einen persönlichen Zugangskode.  

Wie wird der Meldekanal aktiviert?

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten

Sie können uns per E-Mail oder anhand des Kontaktformulars kontaktieren

#1

Entdecken Sie die Eigenschaften des Meldekanals.

Erfahren Sie mehr über die Eigenschaften des Meldekanals anlässlich einer Informationsveranstaltung oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular.

#2

Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung und erläutern Ihnen in zwei Gesprächen:
  1. die Funktionalitäten des Meldekanals und die unternehmens- oder organisationsspezifischen Einstellungen;
  2. den endgültigen Kanal und unterstützen die in Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation für die Bearbeitung der Meldungen verantwortlichen Mitarbeiter.

Der Kanal ist anschließend nach dem von Ihnen gewünschten Zeitplan einsatzbereit.

#3

Planen, Dokumentieren und Kommunizieren

Entwerfen und dokumentieren Sie die für Ihr Unternehmen/Ihre Organisation geeigneten Verfahren zur Meldungsbearbeitung, Archivierung und zur Berichterstattung.

Führen Sie die seitens der DSGVO geforderte Einschätzung der Auswirkungen durch und erstellen Sie eine Vertraulichkeitspolitik für die Verarbeitung von Meldungen für die Nutzer.

#4

Nach der Aktivierung

Sobald der Meldekanal aktiviert ist, teilen Sie dies den Mitarbeitern und den mit Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation verbundenen sonstigen Personen mit und weisen Sie regelmäßig auf die Existenz des Meldekanals hin.

Meldekanal

Laut Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber sind Organisationen dazu verpflichtet, einen Kanal für die Meldung mutmaßlicher Verstöße einzurichten

Kontakt

Verband der Belgischen Industrie- und Handelskammern

Rue Belliard 2, 1040 Brussels
whistleblowers@belgianchambers.be